Wir von Küchen Graf möchten Ihnen im Folgenden einige Informationen zum Thema „Küche in der Mietwohnung“ mit auf den Weg geben, damit Sie nicht ganz unvorbereitet sind und so besser Bescheid darüber wissen, was es alles zu beachten gibt.
Man zieht in eine neue Wohnung. Aber was ist mit der Küche? Denn heutzutage werden Wohnungen, die ganz leer stehen, zur Miete angeboten. Diese Möglichkeit besteht nämlich auch, denn der Vermieter:in ist keineswegs verpflichtet, eine Wohnung mit Küche anzubieten.
Ferner hält sich eisern das Gerücht, dass zumindest eine Spüle vorhanden sein muss, was aber auch nicht richtig ist. Der Vermieter:in kann, wie schon erwähnt, die Wohnung komplett leer vermieten oder aber sich dafür entscheiden, die Wohnung mit Küche anzubieten.
Wenn die Wohnung mit Küche zur Vermietung steht, gibt es einen allgemeinen Konsens, der besagt, dass ein Kühlschrank, eine Spüle und Kochplatten bzw. ein Backofen zur Verfügung stehen. Alles muss hygienisch sauber sein und funktionieren, aber die Elektrogeräte müssen nicht auf dem neuesten Stand sein.